Kleidersammlung und Dachverband „Fairwertung“
Als Mitglied des Dachverbandes FairWertung haben wir uns auf die Einhaltung von Standards für eine faire und transparente Sammlung und Verwendung Ihrer Kleiderspenden verpflichtet.
Sind Sie unsicher, wem Sie Ihre Altkleider geben sollen? Häufig ist bei Sammlungen nicht erkennbar, wer da eigentlich sammelt und wozu das Sammelgut verwendet wird.
Ihre Altkleider werden in unseren SecondHand-Läden in der Region verkauft. Wir exportieren nicht in Drittwelt-Länder, wo lokale Strukturen geschädigt werden. Der Erlös wird ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Wir übernehmen auch Verantwortung für die Verwertung unverkäuflicher Ware. Wir handeln nach den Kriterien des Dachverbandes FairWertung e.V., die für den sozial- und umweltverträglichen Umgang mit Altkleidern entwickelt wurden.
Informieren Sie sich unter:
Dachverband FairWertung e.V.
Hoffnungstr. 22, 45127 Essen
www.fairwertung.de
1. Gemeinnützigkeit
Die gesammelten Textilien oder die Erträge aus dem Verkauf werden unmittelbar und mittelbar sozialen, diakonischen oder karitativen Zwecken zugeführt. Mit den Kleidersammlungen werden keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt. Jedes Kleidungsstück, dass an einen FairWertung-Sammler abgegeben wird, unterstützt damit soziale Zwecke.
2. Eigenverantwortliche Sammlung statt Namensverkauf
Die Kleidersammlungen werden von der jeweiligen Organisation selbst verantwortet. Das Vermieten des eigenen Namens oder Logos an eine gewerbliche Sammelfirma für deren eigene Sammlungen ist nicht zulässig.
3. Erfüllung aller Rechtsnormen
Die Sammelorganisation ist für die korrekte Abwicklung ihrer Sammlungen und eine ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Textilien verantwortlich. Vor Beginn einer Sammlung werden die dafür erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Bei der gesamten Geschäftstätigkeit werden die geltenden Arbeits- und Sozialgesetze sowie die abfall- und zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Bei Sortierung und Vermarktung wird vorrangig mit Firmen zusammengearbeitet, die sich ebenfalls vertraglich gegenüber FairWertung auf diese Prinzipien verpflichtet haben und dies überprüfen lassen.
4. Klare und wahrheitsgemäße Information
In der Werbung und in Sammelaufrufen wird klar, sachlich und offen über die Verwendung der gesammelten Kleidung informiert. Missverständliche oder verschleiernde Formulierungen in Bezug auf die Verwertung der Kleidung werden unterlassen.
5. Umweltschutz und verantwortliche Entsorgung
Die vom Sammler selbst aussortierten unbrauchbaren Bestandteile werden nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf eigene Kosten schadlos entsorgt. Die Entsorgungskosten für unbrauchbare Stücke, textile Reste und Abfälle werden nicht auf andere Sammelorganisationen abgewälzt
6. Umfassende Transparenz und Kontrolle
Die Verwertung oder Vermarktung der gesammelten Textilien wird gegenüber FairWertung offengelegt und nachgewiesen. FairWertung oder anerkannte externe Prüfer können die Einhaltung aller Sammlungs-, Verwertungs- und Vermarktungskriterien kontrollieren.
Seien Sie sicher: Ihre Altkleider sind bei uns in guten Händen!