Das ÖGB Programm läuft bei uns seit 2013 mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe arbeitsmarktferner Personengruppen im SGB II und eine langfristige bzw. dauerhafte Integration besonders benachteiligter Zielgruppen des Arbeitsmarktes in das Erwerbsleben.
Zielgruppe sind besonders benachteiligte Personen im SGB II. Im Fokus stehen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ohne diese Förderung mittelfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden.
Gegen Armut und Ausgrenzung - Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW
Dieses Landesprogramm unterstützt Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Ansätze zur längerfristigen Integration von besonders benachteiligten Zielgruppen im SGB II erproben und Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen, darum geht es beim Fördervorhaben "Öffentlich geförderte Beschäftigung" (ÖGB). Das NRW-Arbeitsministerium unterstützt Projekte im Kontext der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik. Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit ist am Fördervorhaben beteiligt.
Dieses Landesprogramm unterstützt Integration von besonders benachteiligten Zielgruppen im SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Rund 300.000 Langzeitarbeitslose finden in Nordrhein-Westfalen nur schwer oder gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie gehören zu einer Zielgruppe, die mit vielfältigen Problemlagen konfrontiert ist und eine große Distanz zum Arbeitsmarkt hat. Für sie gibt es kaum noch Instrumente mit einer Integrationsperspektive in Beschäftigung. Die Landesregierung fördert deshalb zusammen mit den Jobcentern seit 2013 Projekte im Bereich „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ (ÖGB). Durch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden mit Coaching und arbeitsmarktnaher Qualifizierung soll die berufliche Integration von Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen ermöglicht werden.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds. Weitere Unterstützungsleistungen erfolgen durch die Jobcenter und Kommunen. Die Förderung im Rahmen der ESF kofinanzierten Landesarbeitspolitik wird laufend fortgesetzt.
Mehr als tausend Arbeitsplätze geschaffen - Informationen zum Programm
Die Integration von besonders benachteiligten Zielgruppen in das Erwerbsleben ist ein zentrales Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Unter dem Titel „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ werden im Rahmen der ESF-geförderten Landesarbeitspolitik Ansätze zur langfristigen und dauerhaften Integration von arbeitslosen Frauen und Männern im SGB II-Bezug umgesetzt. Als Modellförderung gingen zunächst 26 Projekte an den Start, weitere Projekte werden seit 2013 auf Basis einer Richtlinie gefördert.
Bislang konnten in mehr als 50 Projekten über 1.000 Arbeitsplätze in gemeinnützigen und öffentlichen Betrieben geschaffen werden. Viele der Beschäftigten waren zuvor länger als fünf Jahre arbeitslos. Über die öffentlich geförderte Beschäftigung werden die ehemals Langzeitarbeitslosen wieder an Arbeit herangeführt; sie werden dabei von Jobcoaches unterstützt und je nach Bedarf arbeitsmarktnah qualifiziert, um die Chancen für einen Übergang in ein reguläres, nicht gefördertes Arbeitsverhältnis zu verbessern.
Die Projektträger stellen sozialversicherungspflichtige befristete Arbeitsplätze in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zur Verfügung und zahlen tariflichen oder ortsüblichen Lohn. Vom Jobcenter erhalten die Träger je nach Leistungsvermögen der Beschäftigten einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für maximal 24 Monate. Die Projektträger koordinieren zudem die weiteren Unterstützungsleistungen wie Coaching, Qualifizierung und Beratung für individuelle Problemlagen.
Die Tätigkeitsfelder reichen von handwerklichen Dienstleistungen, Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau über kaufmännische und gastronomische Tätigkeiten bis hin zu personenbezogenen Assistenzleistungen im Bereich Hauswirtschaft, Betreuung und Pflege.
Im Fokus stehen erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II, die ohne diese Förderung mittelfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden. Die Förderung des Landes umfasst die Bausteine Coaching, Projektleitung und Qualifizierung. Die Förderung des individuellen Lohnkostenzuschusses (SGB II) erfolgt durch die Jobcenter, weitere notwendige Unterstützungs-Bausteine wie z.B. Kinderbetreuung, Schuldner- oder Suchtberatung erfolgen durch die Kommunen.
Die fachliche Begleitung der ÖGB-Projekte erfolgt durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.).